Kosten

  • Privatversicherte
    &
    Beihilfe

    In der Regel werden die Kosten für eine Verhaltenstherapie von den privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen übernommen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Im Einzelfall hängt die Erstattung jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte prüfen und klären Sie deshalb vorab die jeweiligen Modalitäten mit Ihrer Versicherung.

  • Gesetzlich Versicherte

    Gesetzliche Krankenkassen haben mit der Privatpraxis keinen Abrechnungsvertrag. Sie als Patient oder Patientin können jedoch über das Kostenerstattungsverfahren die Kostenübernahme für eine Psychotherapie in meiner Praxis beantragen. Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie mit Vorliegen einer psychischen Erkrankung, die durch Psychotherapie zu behandeln ist, Anspruch auf den zeitnahen Beginn einer Behandlung in zumutbarer Entfernung von Ihrem Wohnort. Sollten Sie als gesetzlich Krankenversicherte keinen freien Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten erhalten, haben Sie gemäß §13 Abs. 3 SGB V einen Anspruch darauf, die Kosten für Psychotherapie in einer Privatpraxis erstattet zu bekommen. Ich unterstütze Sie dabei, die Kostenübernahme für eine außervertragliche Psychotherapie bei Ihrer Kasse zu erwirken.

    Die Bundespsychotherapeutenkammer informiert in einem Flyer über das Kostenerstattungsverfahren. (Hier finden Sie den Ratgeber Kostenerstattung.)

  • Selbstzahlende

    Als Selbstzahlende übernehmen Sie die Kosten für Psychotherapie. Auch in diesem Fall bietet die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) die Basis für das Honorar. Für Sie entfällt jedoch die Bürokratie mit den Versicherungen und es werden keine Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt.

    Paartherapie, Beratung und Coaching können ausschließlich als Selbstzahlende in Anspruch genommen werden - sie gehören nicht zum Leistungskatalog der Krankenversicherungen.